ALL IN ONE / STEFANIS MARKETING CONSULTING GMBH
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Das Beratungsunternehmen Stefanis Marketing Consulting GmbH (im Folgenden SMC
) mit Sitz in Deutschland, unter der Adresse:
Große Weinmeisterstr. 26A
14469 Potsdam
Tel. +49 331 8872 2761
E-Mail: info@all-in-one-channel-manager.com
und mit Handelsregister-Nr. HRB22549 P eingetragen 12.10.2009 beim Amtsgericht Potsdam wurden die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen für alle Verträge mit seinen Kunden in Griechenland verfasst. Die AGB stellen einen integralen und rechtsverbindlichen Bestandteil jeder vertraglichen Beziehung dar.
1. Gegenstand der Tätigkeit
- Umfassende digitale Technologiedienstleistungen für die Verwaltung von Online-Buchungen mithilfe der Cloud-basierten „All-in-One-Digital“ -Technologie: ( https://app.all-in-in-digital-hotel.com/client/#/signup ). Die Komplettlösung umfasst sämtliche Softwareanwendungen von einer Hotelsoftware (pms), von integrierten Channel Manager, Buchungsmaschine für Webseiten sowie von Webseite-Erstellung direkt über die Hotelsoftware-Umgebung, unabhängig von der Größe des Hotelbetriebes. Die “All-in-One-Digital-Hotel” -Technologie wird auch in deutscher Sprache angeboten.
- Links zu Online-Reisebüros, GDS, Online-Hotel-Wholeseller, Online-Portalen, Verwalter von mehreren Ferienstandorten.
- Programmieren, Entwerfen, Erstellen von Content Management-Webseiten (CMS) z.B. via WordPress
- Spezialisierte Beratungsdienste für strategisches Marketing und Vertrieb (online / offline)
- Beratung im Bereich Tourismusmarketing für Städte, Gemeinden, Präfekturen sowie touristische Ziele und Organisationen
- Vernetzung von touristischen Anbietern bzw. Dienstleistern auf dem griechischen und deutschen Tourismusmarkt
- Spezialisierte digitale Beratungsdienstleistungen im Bereich der digitalen Technologie von Hotels und anderen Produkten und Dienstleistungen
- Corporate Design (Text & Layout), Logoentwicklung, Entwicklung von Geschäftswebseiten, Webdesign, Broschüren, Kataloge, Anzeigen, Poster, Banner usw.
- Presse und Öffentlichkeitsarbeit / PR & Kommunikation
- Marketing- und Werbekampagnen, einschließlich Mediendesign, Werbedesign
- Webseite-Marketing mit Suchmaschinenoptimierungssoftware (SEO)
- Ausstellungsplanung, Veranstaltungen
- Durchführung von Seminaren, Workshops, Fachschulungen
2. Vertragsdauer und Gebührenmodelle in Form von Abonnements / Lieferungen
Abhängig vom Tätigkeitsgegenstand (siehe 1.), den der Kunde auswählt / entscheidet, werden auch die Bedingungen für die Dauer und die Zahlung des auszuführenden Projekts festgelegt.
a) Insbesondere gelten für alle Dienstleistungen und Verträge im Zusammenhang mit All-in-One-Digital-Hotels mit digitaler Technologie und All-in-One-Channel-Manager die folgenden Gebührenmodelle:
- Monatliche FLAT- Gebühr in Form von Abonnements mit unbegrenzter Vertragsdauer .
Im monatlichen FLAT-Gebührenmodell fallen keine Gebühren für Buchungen an. Die Provisionen der Portale werden vom Kunden / Hotelier / Eigentümer / Verwalter an die jeweiligen Portale bezahlt, da die Verträge alle in ihrem Namen abgeschlossen werden. Für Provisionen über die Buchungsmaschine für bestätigte Reservierungen können je nach Vertragsvereinbarung und gebühren modell Sonderprovisionen vereinbart werden. Wenn der Gastgeber über die SMC zusätzliche Verträge mit FEWO-Anbietern, GDS-Reisebüros, NEWSLETTERS, Metasuchmaschinen wie Google, trivago, tripadvisor und B2B Vacation Rentals abschliessen möchte, dann werden die Gebühren für Setuparbeiten bzw. für Provisionen explizit im Vetrag vereinbart. Die Provisionen stellt SMC monatlich an den Gastgeber in Rechnung.
Der Monats-FLAT-Vertrag kann mit einer Frist von 3 Monaten gekündigt werden, wenn die Kündigung des Vertrags vom Kunden / Hotelier / Eigentümer / Verwalter oder SMC schriftlich mitgeteilt wird.
Die monatlichen Abonnementgebühren werden nach Ausstellung der Rechnung durch SMC berechnet. Die Zahlung durch den Kunden / Hotelier / Eigentümer / Verwalter (dh Hotelier, Eigentümer, Verwalter, Partner) erfolgt spätestens 7 Werktage nach Erhalt der Rechnung im PDF-Format per E-Mail. Zahlungen von ausgestellten Rechnungen können entweder per Überweisung auf eines der Bankkonten oder per Kredit- / Debitkarte oder per Paypal erfolgen.
Für das jährliche FLAT- Gebührenmodell in Form einer ermäßigten Abonnementgebühr beträgt die Mindestvertragsdauer 12 Monate.
Im jährlichen FLAT-Gebührenmodell fallen keine Gebühren für Buchungen an. Die Provisionen der Portale werden vom Kunden / Hotelier / Eigentümer / Verwalter an die jeweiligen Portale bezahlt, da die Verträge alle in ihrem Namen abgeschlossen werden. Für Provisionen über die Buchungsmaschine für bestätigte Reservierungen können je nach Vertragsvereinbarung und gebühren modell Sonderprovisionen vereinbart werden. Wenn der Gastgeber über die SMC zusätzliche Verträge mit FEWO-Anbietern, GDS-Reisebüros, NEWSLETTERS, Metasuchmaschinen wie Google, trivago, tripadvisor und B2B Vacation Rentals abschliessen möchte, dann werden die Gebühren für Setuparbeiten bzw. für Provisionen explizit im Vetrag vereinbart. Die Provisionen stellt SMC monatlich an den Gastgeber in Rechnung.
Der jährliche FLAT-Vertrag kann frühestens 60 Tage vor Ablauf der 12-monatigen Frist schriftlich vom Kunden / Hotelier / Eigentümer / Verwalter oder SMC gekündigt werden. Im Falle eines Jahresabonnements verlängert sich der Vertrag automatisch ab dem Ende seiner Gültigkeit und wenn der Kunde / Hotel / Eigentümer / Verwalter den Vertrag nicht frühenstens 60 Tage vor dem Ablaufdatum schriftlich gekündigt hat. Im Falle der Versäumnis dieser Frist sind die Jahresgebühren fällig.
- Die Stefanis Marketing Consulting GmbH behält sich das Recht vor, den Preis nach Abschluss jeder Vertragslaufzeit ab dem Datum der Vertragsunterzeichnung anzupassen. Im Falle einer Preisänderung ist sie verpflichtet, den Kunden / Hotelier / Eigentümer / Verwalter mindestens 60 Tage vor Ablauf der Vertragsdauer über Änderungen seiner Preispolitik zu informieren.
-
Einige der Portale erfordern zusätzliche Aufnahme- oder Provisions- bzw. Abogebühren von Hotels, um diese auf ihren Buchungsplattformen zu registrieren. Diese Kosten trägt der Kunde / Hotelier / Eigentümer / Verwalter. Unser Unternehmen haftet nicht für Verzögerungen, die sich aus der Nichterfüllung der Bedingungen durch den Kunden / Hotelier / Eigentümer / Manager ergeben.
Alle Preise sind in EUR und sind “nicht erstattbar” pro abgeschlossenem Vertrag und werden nach dem jeweils gültigen deutschen USt-G §3a Abs mit der gültigen Mehrwertsteuer berechnet.
b) Für die anderen Dienstleistungen und Verträge, die hauptsächlich langfristige Projekte / Projekte betreffen, gelten zusätzliche Sonderregelungen und -bedingungen, die in den Verträgen definiert und beschrieben werden, deren Anwendung die Vertragsparteien vereinbaren.
3. Beendigung des Vertrages
Für Verträge in Bezug auf All-in-One-Digital-Hotel und All-in-One-Channel-Manager gelten die Bedingungen für die Kündigung / Kündigung von Verträgen, wie sie in Absatz 2a) beschrieben werden.
Für die oben genannten Leistungen sowie Abrechnungspakete gelten die folgenden Bedingungen:
- Die Zahlung von Gebühren für Jahresabonnements, feste Pauschalbeträge für Fullservice OTA, für die visuelle Bearbeitung von Newslettern erfolgen durch schriftliche Beauftragung und nach Erhalt der entsprechenden Rechnung auf elektronischem Wege.
- Vereinbarte Provisionen oder Transaktionsgebühren richten sich nach dem Ankunfts- / Abreisetermin des Kunden und dem Gesamtbetrag der Reservierung. Die Berechnung erfolgt innerhalb der ersten drei (3) Tage des Folgemonats für den Vormonat. Die Zahlung durch den Hotelier muss spätestens am 10. Tag des Monats erfolgen, in dem die Rechnung ausgestellt wurde. Bei einer Verspätung von mehr als 7 Tagen ab dem Datum der Zahlung hat unser Unternehmen das Recht, die erbrachten Dienstleistungen unverzüglich einzustellen und dir Zugänge in unsere Hotelsoftware bis zum Ausgleich der offenen Zahlung(en) für die Benutzer zu sperren.
- Alle Zahlungen erfolgen über das SEPA Firmenlastschriftverfahren, mit Kredit- oder Debitkarte über Stripe, mit Paypal. Ein entsprechendes Dokument erhalten Sie nach der Beauftragung. Dieses Dokument legen Sie Ihrer Bank vor, damit unsere Lastschriften von Ihrer Bank zugelassen werden. Im Falle von Rücklastschriften werden wir Sie mit den dazugehörigen Kosten belasten.Die Dauer der Implementierung und Aktivierung der Konnektivität mit den ausgewählten Portalen hängt auch von der jeweiligen Umsetzung seitens der Portale z.B. wenn Mitarbeiter der Portale die Verträge oder den Zugang in deren Extranets verzögern, oder wenn sie den Antrag ablehnen.
- Speziell:
- Wenn die Site deaktiviert ist, kostet die Reaktivierung der Site pro Sprache i. H. V. € 100.00.
- Die Website wird erst nach Zahlung des vereinbarten Vertragsbetrags reaktiviert.
- Die Website bleibt bis zum Abschluss der Vertragszahlung geistiges Eigentum von SMC.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Website zu sperren, wenn der Vertragsbetrag nicht rechtzeitig, spätestens jedoch 5 Werktage nach der letzten Mahnung eingeht.
- Der Vertragspartner ist verpflichtet, Gebühren, Entgelte oder sonstige Geldanfragen von Dritten zu zahlen, wenn die SMC Anweisungen erteilt, wenn dies erforderlich ist und die Erfüllung der vertraglichen Leistung vereinbart wurde.
- SMC haftet nicht für Schäden, die durch Nichterfüllung oder Verzögerung des Vertragspartners bei der Zahlung an Dritte entstehen. Der konventionelle Partner befreit SMC von Ansprüchen Dritter.
4. Fehlersituationen / Fehlerberichte
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- Der Kunde muss Fehler unverzüglich an das SiteMinder Supportteam melden.
- Bevor er einen Fehler meldet, sollte der Kunde alle angemessenen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass der Fehler auf das Vertragsprodukt zurückzuführen ist und nicht von einer Softwareanwendung des Kunden oder Inhalten oder Ausrüstung des Kunden verursacht wurde.
- SiteMinder trägt keine Verantwortung für die Behebung von Fehlern, wenn der Fehler auf das Property Management System (PMS) des Kunden oder die Buchungsseite zurückzuführen ist.
- der Kunde trägt die Verantwortung für die Reparatur jeglicher Fehler in den Software-Anwendungen, den Inhalten oder Geräten des Kunden.
5. Kosten für die Wiederherstellung
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Der Kunde ist für alle Kosten haftbar, die SiteMinder bei der Wiederherstellung eines Vertragsprodukts oder Dienstes entstehen, sofern der Fehler auf Folgendes zurückgeht:
- Mängel der Software-Anwendungen, der Geräte oder Inhalte des Kunden; und
Mängel in den PMS des Kunden.
6. Haftung
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In keinem Fall haftet SMC für die Korrektheit und Vollständigkeit der durch den Kunden oder für dessen Rechnung bereitgestellten und erfassten Daten. Der Kunde ist allein verantwortlich für diese Informationen, die SMC in ihrer Datenbank speichert und die dem Gast auf den Buchungsplattformen gezeigt werden.
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Die Verantwortung für die Korrektheit und Vollständigkeit der Daten trägt allein der Kunde, auch wenn diese von SMC auf Verlangen des Kunden erfasst wurden.
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SMC haftet in keinem Fall für die Nichtverfügbarkeit eines Zimmers oder eines ähnlichen Objekts, das Gegenstand einer Reservierung über die genutzte Software war. Ein etwaiger Schaden, der durch eine solche Nichtverfügbarkeit entsteht, kann nicht der SMC zur Last gelegt werden.
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In keinem Fall haftet SMC für das korrekte Funktionieren von angeschlossenen Systemen (darunter aber nicht beschränkt auf Online Buchungsportalen, GDS usw.) oder deren Funktionalität. Der Kunde hat einen Vertrag mit diesen Lieferanten, nicht SMC.
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Der Kunde ist allein verantwortlich für die Einrichtung und das Funktionieren der Internetverbindung zwischen seinen Geschäftsräumen und dem Internet. Für die Geschwindigkeit dieser Verbindung sowie für deren Verfügbarkeit ist keinesfalls SMC verantwortlich. Insbesondere haftet SMC nicht für etwaige Unterbrechungen der Internetverbindung.
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DIE HAFTUNG VON SMC GEGENÜBER DEM KUNDEN BESCHRÄNKT SICH AUF FÄLLE VON ABSICHTLICHER TÄUSCHUNG UND SCHWEREM VERSCHULDEN.
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SMC HAFTET NICHT IM FALLE EINER NICHTERFÜLLUNG ODER EINER VOLLSTÄNDIGEN ODER TEILWEISEN VERZÖGERUNG BEI DER ERFÜLLUNG IHRER VERPFLICHTUNGEN, WENN DIES AUF HÖHERE GEWALT ZURÜCKZUFÜHREN IST. DER KUNDE KANN IN EINEM SOLCHEN FALL KEINEN ANSPRUCH AUF SCHADENERSATZ GELTEND MACHEN.
7. Eigentumsrechte und Urheberrecht
- Der alleinige Inhaber des Urheberrechts an der Technologie, die unter dem Namen All-in-One-Digital-Hotel bereitgestellt wird, ist SMC. Ein weiterer Begünstigter ist das Origo-Entwicklerunternehmen. Einige Technologiefunktionen und / oder -dienste (wie bestimmte Channel-Manager-Dienste, Haushaltsführung, Buchhaltung, Zahlungen, PCI) werden von Drittanbietern entwickelt und auf der Grundlage einer Kooperationsvereinbarung und einer Lizenzvereinbarung in die Technologie integriert.
- Jede Änderung der Technologie ist verboten, vollständige oder teilweise Reproduktion, Reproduktion durch ihren Reverse Engineering-Prozess, Rekonstruktion des Quellcodes oder des Zielcodes oder der Elemente, aus denen sie bestehen, in einer Weise, die die vordefinierten Verschlüsselungsfähigkeiten überschreitet. Dienstleistungen.
- Es ist verboten, Technologie zu leasen, zu leasen, zu verleihen, an Dritte zu übertragen und im Allgemeinen jede Verwendung, die über den Umfang und den Zweck dieser Vereinbarung hinausgeht.
- Alle von den Entwicklern vorgenommenen Upgrades, betrieblichen und technischen Verbesserungen gelten als integraler Bestandteil der Technologie und unterliegen den gleichen Bedingungen dieses Vertrags. Gleiches gilt für zusätzlichen Software-Code oder zusätzliche Daten, die von SMC oder Entwicklern zur Verfügung gestellt werden.
- Texte, Bilder, Designs, Modelle, jegliche Software und Designs für Websites, die von SMC im Rahmen der Ausführung des Auftrags erstellt wurden, sind das alleinige Eigentum von SMC.
- Der Vertragspartner verpflichtet sich, die Rechte der SMC zu schützen und die Projekte nur im Rahmen des Vertrages Dritten zugänglich zu machen.
- Soweit der Partner SMC urheberrechtlich geschützte Werke zur Vertragserfüllung zur Verfügung stellt, ist er verpflichtet, eine Genehmigung zur konventionellen Nutzung einzuholen. Der Vertragspartner befreit SMC von Einwänden Dritter gegen Verstöße gegen den vorstehenden Satz.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
- Gerichtsstand: Der einzige Gerichtsstand, auch für Austausch- und Kontrollverfahren, ist Potsdam, wenn die Vertragspartei in Deutschland keine allgemeine Gerichtsbarkeit hat oder wenn es sich um einen Gewerbetreibenden, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder einen speziellen öffentlich-rechtlichen Fonds handelt. Potsdam ist auch dann zuständig, wenn der Vertragspartner der Beklagte ist und nach Abschluss des Vertrages sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des ZPO verlegt wird oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Wohnsitz zum Zeitpunkt der Einreichung nicht bekannt ist. der Beschwerde.
- Anwendbares Recht: Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht mit Ausnahme des Kaufrechts der Vereinten Nationen. Das deutsche Recht eines anderen Staates findet keine Anwendung
- Schriftliche Klausel: Alle Vereinbarungen zwischen den Parteien müssen schriftlich erfolgen. Dies gilt insbesondere auch für Vereinbarungen zur Beseitigung der schriftlichen Formpflicht.
- Erfüllungsort: Der vereinbarte Erfüllungsort ist Potsdam.
Übersetzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen: Diese ursprünglichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind im Original in deutscher Sprache. Veröffentlichungen in anderen Sprachen sind Übersetzungen des deutschen Originals. Diese wurden nach unserem Kenntnisstand erstellt, im Falle von Meinungsverschiedenheiten ist jedoch nur das deutsche Original gültig.
Obligatorische Informationen gemäß Verordnung (EU) Nr. 182/2011 524/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Link zur Website des Streitbeilegungszentrums der Europäischen Kommission: http://ec.europa.eu/consumers/odr/ – weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.
- Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen können gelegentlich angepasst oder verändert werden.
- Bei Änderungen wird SMC eine E-Mail an den Kunden senden mit der Ankündigung einer neuen Version der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die auf der Website zu finden sind, und/oder die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden im Anhang zur E-Mail mitgeschickt. Ohne Widerspruch des Kunden per E-Mail an die Adresse info@stefanis-consulting.de innerhalb von dreissig Tagen nach dem Tag, an dem die E-Mail empfangen wurde, treten die neuen Allgemeinen Geschäftsbedingungen am Tag deren Entsendens durch SMC in Kraft.
14 Tage kostenlos.
Für Hotels, Pensionen, FeWo’s,
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